Ausbildung
Wer mit Ausbildung starten will, hat drei Wege: die zweijährige Fachkraft für Gastronomie, den dreijährigen Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder die dreijährige Kochausbildung. Seit 2022 gibt es in den dreijährigen Berufen eine gestreckte Abschlussprüfung. Der erste Teil findet in der Mitte der Ausbildung statt und zählt 25 Prozent zum Ergebnis. Achte bei Ausbildungsbetrieben auf Größe und Art des Hauses, etwa Restaurant, Hotelrestaurant, Eventlocation oder Systemgastronomie.
Quereinstieg und Minijob
Im Service ist der Quereinstieg verbreitet. Viele Anzeigen suchen Servicekräfte oder Aushilfen ohne Ausbildung. Für Minijobs liegt die Verdienstgrenze 2026 bei 603 Euro im Monat. Wichtig sind Freundlichkeit, Belastbarkeit in Stoßzeiten und die Bereitschaft zu Abend- und Wochenenddiensten. Für Stellen mit Kassenverantwortung solltest du sicher mit Geld und Kassensystemen umgehen.
Mit Erfahrung aus anderen Berufen
Wer aus Einzelhandel, Hotel oder Kundenservice kommt, bringt vieles mit: Umgang mit Gästen, Kassenerfahrung, Ruhe bei Beschwerden. Für die Küche zählen Erfahrungen aus Kantine, Catering oder Lebensmittelproduktion. Wer mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungsdauer im Beruf gearbeitet hat, kann nach § 45 BBiG auch ohne Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Die IHK berät dazu.
Belehrung für die Küche
Wer in Küchen von Gaststätten arbeitet oder gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt oder behandelt, braucht vor dem ersten Einsatz eine Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG, ausgestellt vom Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt. Sie darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Frag deinen künftigen Arbeitgeber, ob sie für deine Stelle nötig ist, und plane den Termin früh ein.
Probearbeiten
Oft gehört ein Probetag zur Bewerbung. Dabei zeigt sich, ob du ins Team passt und wie du unter Druck arbeitest. Klär vorher Dauer, Kleidung und ob der Tag bezahlt wird. Beobachte selbst, wie das Team miteinander umgeht und wie Pausen und Personalessen geregelt sind.
- Lebenslauf mit Stationen im Service oder in der Küche, auch Aushilfsjobs.
- Angabe, an welchen Tagen und Uhrzeiten du arbeiten kannst.
- Sprachkenntnisse, wenn internationale Gäste erwähnt werden.
- Bescheinigung nach § 43 IfSG, wenn vorhanden.
Fragen für das Gespräch
- Wie viele Plätze hat das Restaurant, und wie groß ist eine Station?
- Wie werden Dienstplan und freie Tage vergeben?
- Wie wird Trinkgeld verteilt?
Frag am Probetag auch Kolleginnen und Kollegen, wie lange sie schon im Haus sind. Das sagt viel über das Arbeitsklima.